Verkehrszivilrecht
Reparaturkosten
Gemäß § 249 BGB ist der Geschädigte so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde. Der Geschädigte hat die Wahl, ob er, unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots, sein Fahrzeug reparieren lässt oder aber, fiktiv auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens die zu erwartenden Nettoreparaturkosten ohne Nachweis einer Reparatur geltend macht.
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Fachanwalt für Verkehrsrecht
Durch die Rechtsanwaltskammer Berlin wurde mir seit 1997 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen. Nach § 2 Abs. 2 Fachanwaltsordnung setzt dieses voraus, dass der Rechtsanwalt „besondere“ Kenntnisse und Erfahrungen vorweist, die erheblich das Maß dessen übersteigen, dass üblicherweise durch Ausbildung und Berufsausübung erworben wird.
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