Verkehrsrecht

Verkehrsstraf / Ordnungswidrigkeitenrecht

Im Gebiet des Verkehrsrechts stehe ich Ihnen als Verteidiger gegen Vorwürfe von Verkehrsstraftaten zur Verfügung. Schwerpunkt bildet insbesondere die Verteidigung in den Bereichen

  • Unfallflucht
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Trunkenheitsfahrten
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

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Verkehrszivilrecht

Reparaturkosten

Gemäß § 249 BGB ist der Geschädigte so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde. Der Geschädigte hat die Wahl, ob er, unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots, sein Fahrzeug reparieren lässt oder aber, fiktiv auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens die zu erwartenden Nettoreparaturkosten ohne Nachweis einer Reparatur geltend macht.

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Fachanwalt für Verkehrsrecht

Durch die Rechtsanwaltskammer Berlin wurde mir seit 1997 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen. Nach § 2 Abs. 2 Fachanwaltsordnung setzt dieses voraus, dass der Rechtsanwalt „besondere“ Kenntnisse und Erfahrungen vorweist, die erheblich das Maß dessen übersteigen, dass üblicherweise durch Ausbildung und Berufsausübung erworben wird.

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