Fachanwalt für Verkehrsrecht

Durch die Rechtsanwaltskammer Berlin wurde mir seit 1997 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen. Nach § 2 Abs. 2 Fachanwaltsordnung setzt dieses voraus, dass der Rechtsanwalt „besondere“ Kenntnisse und Erfahrungen vorweist, die erheblich das Maß dessen übersteigen, dass üblicherweise durch Ausbildung und Berufsausübung erworben wird.

Im Gebiet des Verkehrsrechts stehe ich Ihnen als Verteidiger gegen Vorwürfe von Verkehrsstraftaten zur Verfügung. Schwerpunkt bildet insbesondere die Verteidigung in den Bereichen

  • Unfallflucht
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Trunkenheitsfahrten
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Ein weiteres Hauptgebiet besteht in der Verteidigung in Bußgeldverfahren bei

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstößen
  • Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug
  • Verbotswidrige Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons
  • Verstöße gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung
  • Verstöße bei Fahrzeugbenutzung in den Umweltzonen

Bei Verkehrsunfällen in Deutschland sowie im Europäischen Ausland setze ich Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung durch. Ich setze mich dafür ein, dass Ihre Forderungen auf Erstattung der Sachschäden oder Körperschäden vollumfänglich reguliert werden. So insbesondere

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