Strafverteidigung

Sollten Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sein, stehe ich Ihnen in jeder Verfahrenslage als Verteidiger zur Seite.

Sollten Sie gerade festgenommen sein, erscheine ich umgehend bei der Gefangenensammelstelle, um mich persönlich mit Ihnen in Verbindung zu setzen.

Durch das frühe Einschalten eines Verteidigers können die erforderlichen Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens rechtzeitig gestellt und so schwerwiegende Fehler vermieden werden.

Sollten Sie von der Polizei einen Anhörungsbogen oder gar eine Ladung erhalten haben, sollten Sie sich, ohne vorherige professionelle anwaltliche Beratung nicht äußern.

Die gröbsten Fehler während eines Verfahrens werden zumeist am Anfang begangen und können durch die Einschaltung eines im Strafrecht versierten Strafverteidigers vermieden werden.

Wenn Sie mich beauftragen, beantrage ich umgehend Akteneinsicht, um anhand der Ermittlungsakte die richtige Strategie für die weitere Verteidigung zu entwickeln. Diese wird in enger Absprache mit Ihnen und unter Einbringung meiner langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger entwickelt.

In geeigneten Fällen wird durch mich ein Verteidigungsschriftsatz gefertigt und im Anschluss daran ein direkter Kontakt zu den Strafverfolgungsorganen aufgenommen.

Durch die Entwicklung der richtigen Verteidigungsstrategie und Rücksprache mit den Strafverfolgungsorganen lässt sich oftmals zu einem frühen Zeitpunkt ein Strafverfahren ohne Gerichtsverhandlung beenden.

In den Fällen, in denen eine Gerichtsverhandlung bereits terminiert wurde oder aber, im Hinblick auf die Verfahrenslage, unvermeidbar ist, setze ich mich durch Ausschöpfung der durch die Strafprozessordnung gewährten Verfahrensrechte für die erfolgversprechendste Verteidigung ein. In vielen Fällen wird ihr Ziel ein Freispruch sein. In den Fällen, in denen, im Hinblick auf die Beweislage, ein derartiges Ergebnis nicht erreicht werden kann, setze ich mich dafür ein, dass durch konsequente Verteidigung eine maximale Reduzierung des zu erwartenden Strafmaßes erfolgt.

Ihnen steht hierbei meine langjährige Erfahrung aus bundesweiten Strafprozessen, in den verschiedenen Instanzen, sowie vor dem Bundesgerichtshof zur Verfügung.

Ich stehe Ihnen u. a. in folgenden Verfahrenslagen als Strafverteidiger zur Seite:

  • Bei einer Durchsuchung Ihrer Privat- oder Geschäftsräume
  • Bei einer polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vorladung
  • Bei einer Festnahme und der hierbei durchzuführenden Haftprüfung
  • Bei Erhalt einer Anklageschrift
  • Bei Erhalt eines Strafbefehls
  • Bei Durchführung einer Hauptverhandlung
  • Bei Durchführung eines Berufungs- oder Revisionsverfahrens
  • In Haftsachen

Vereinbaren Sie mit unserer Frau Wesner einen Besprechungstermin.