Strafverteidigung
Sollten Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sein, stehe ich Ihnen in jeder Verfahrenslage als Verteidiger zur Seite.
Sollten Sie gerade festgenommen sein, erscheine ich umgehend bei der Gefangenensammelstelle, um mich persönlich mit Ihnen in Verbindung zu setzen.
Durch das frühe Einschalten eines Verteidigers können die erforderlichen Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens rechtzeitig gestellt und so schwerwiegende Fehler vermieden werden.
Sollten Sie von der Polizei einen Anhörungsbogen oder gar eine Ladung erhalten haben, sollten Sie sich, ohne vorherige professionelle anwaltliche Beratung nicht äußern.
Die gröbsten Fehler während eines Verfahrens werden zumeist am Anfang begangen und können durch die Einschaltung eines im Strafrecht versierten Strafverteidigers vermieden werden.
Wenn Sie mich beauftragen, beantrage ich umgehend Akteneinsicht, um anhand der Ermittlungsakte die richtige Strategie für die weitere Verteidigung zu entwickeln. Diese wird in enger Absprache mit Ihnen und unter Einbringung meiner langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger entwickelt.
In geeigneten Fällen wird durch mich ein Verteidigungsschriftsatz gefertigt und im Anschluss daran ein direkter Kontakt zu den Strafverfolgungsorganen aufgenommen.
Durch die Entwicklung der richtigen Verteidigungsstrategie und Rücksprache mit den Strafverfolgungsorganen lässt sich oftmals zu einem frühen Zeitpunkt ein Strafverfahren ohne Gerichtsverhandlung beenden.