Strafrecht

Strafverteidigung

Sollten Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sein, stehe ich Ihnen in jeder Verfahrenslage als Verteidiger zur Seite.

Sollten Sie gerade festgenommen sein, erscheine ich umgehend bei der Gefangenensammelstelle, um mich persönlich mit Ihnen in Verbindung zu setzen.

Durch das frühe Einschalten eines Verteidigers können die erforderlichen Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens rechtzeitig gestellt und so schwerwiegende Fehler vermieden werden.

Sollten Sie von der Polizei einen Anhörungsbogen oder gar eine Ladung erhalten haben, sollten Sie sich, ohne vorherige professionelle anwaltliche Beratung nicht äußern.

Die gröbsten Fehler während eines Verfahrens werden zumeist am Anfang begangen und können durch die Einschaltung eines im Strafrecht versierten Strafverteidigers vermieden werden.

Wenn Sie mich beauftragen, beantrage ich umgehend Akteneinsicht, um anhand der Ermittlungsakte die richtige Strategie für die weitere Verteidigung zu entwickeln. Diese wird in enger Absprache mit Ihnen und unter Einbringung meiner langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger entwickelt.

In geeigneten Fällen wird durch mich ein Verteidigungsschriftsatz gefertigt und im Anschluss daran ein direkter Kontakt zu den Strafverfolgungsorganen aufgenommen.

Durch die Entwicklung der richtigen Verteidigungsstrategie und Rücksprache mit den Strafverfolgungsorganen lässt sich oftmals zu einem frühen Zeitpunkt ein Strafverfahren ohne Gerichtsverhandlung beenden.

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Adhäsionsverfahren

Durch das Adhäsionsverfahren erhält der Verletzte oder sein Erbe die Möglichkeit, seine aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Ansprüche bereits im Strafverfahren geltend zu machen.

Dieses ist besonders in zeitlicher Hinsicht ein erheblicher Vorteil, da der Verletzte durch die Möglichkeit ein Adhäsionsverfahren zu betreiben, nicht darauf angewiesen ist, seine Ansprüche erst im Rahmen eines möglicherweise lang andauernden Zivilprozesses geltend zu machen.

Der Antrag kann bereits bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden, bevor das Strafverfahren gerichtlich anhängig ist. Dieses ist bereits bei Stellung der Strafanzeige möglich. Der Antrag wird jedoch erst wirksam, wenn er bei Gericht eingeht.

Kann der Antragsteller die Kosten der Prozessführung nicht, auch nicht zum Teil oder in Raten aufbringen und hat die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg und erscheint nicht mutwillig, kann der Antragsteller Prozesskostenhilfe beantragen.

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Nebenklagevertretung

Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, setze ich mich dafür ein, dass Ihre Rechte im Strafverfahren durchgesetzt werden. Ihnen steht hierbei meine Erfahrung aus zahlreichen Prozessen, wie u. a. als Nebenklagevertreter im sogenannten La Belle-Verfahren (1997-2001) im sogen. Weinrich II-Verfahren (2003-2004) sowie im Fall „Kevin“ zur Verfügung.

Nebenklageberechtigt sind u. a.:

  • Opfer von sexueller Nötigung, Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Jugendlichen
  • Opfer von Körperverletzungsdelikten sowie Aussetzung
  • Opfer von Straftaten gegen die persönliche Freiheit (Menschenhandel, Menschenraub, Verschleppung, Kinderhandel, Zwangsheirat, Nachstellung, Freiheitsberaubung, erpresserischen Menschenraub, Geiselnahme sowie Nötigung in besonders schweren Fällen)
  • Opfer eines versuchten Totschlags oder versuchten Mords

Ferner sind Nebenklageberechtigt Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner einer durch eine rechtswidrige Tat getöteten Person.

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